Hausordnung


1. Vor dem Unterricht: Ab 7:10Uhr beginnt die Aufsicht auf dem Schulhof und am Bus. Früher sollen die Kinder das Schulgelände nicht betreten. Ab 7:20 Uhr gehen die Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 zum Offenen Anfang in ihre Klassen. Die Frühbetreuung für Klasse 1 beginnt ab 7:30 Uhr. Jacken und Mäntel werden an den Garderoben im Flur aufgehängt.

2. Während des Unterrichts: Während der Unterrichtszeit gelten die in der jeweiligen Klasse erstellten Regeln, bzw. die mit dem Fachlehrer getroffenen Vereinbarungen.

3. In den Pausen:  Zu Beginn der großen Pausen gehen die Schüler auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Kinder halten sich nur nach ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers während der Pausen im Gebäude auf. (Der steil abfallende Weg gehört nicht zum Pausenhof! Die Grenze ist die Regenrinne.) Sie können dort mit dem vorhandenen Spielmaterial spielen. Dabei ist es wichtig die Spielgeräte sorgfältig und nur für den ihnen zugedachten Zweck zu verwenden und wieder in die bereitgestellten Behälter zurückzulegen. Außerdem muss immer auf die Mitschüler Rücksicht genommen werden, so dass keiner verletzt wird! Das Werfen von Steinen, Schneebällen oder ähnlichen Gegenständen ist wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Ebenso sind Kämpfe sowie das Mitbringen gefährlicher Gegenstände nicht gestattet. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. Probleme und Unfälle sind dem aufsichtsführenden Lehrer zu melden. Beim Klingelzeichen zum Ende der Pausen stellen sich die Kinder klassenweise auf und gehen nach Aufforderung der Lehrkraft ruhig ins Schulgebäude.

4. Nach dem Unterricht bzw. in  der Betreuung: Alle Schüler räumen ihren Platz und den Klassenraum (auch bei Saalwechsel) auf. Buskinder stellen sich vor dem Schulgebäude an ihrem Platz auf.

5. Benutzung des schulischen Eigentums: Das Schulgebäude dient mit seiner gesamten Einrichtung allen Kindern, die es besuchen. Daher muss alles pfleglich behandelt werden. Lehrer und Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit. Bei mutwilliger Beschädigung muss Ersatz geleistet werden. Die Toiletten sollten so verlassen werden, wie man sie selbst anzutreffen wünscht. Geld und Wertsachen sollten nicht in den Kleidungsstücken an den Garderoben zurückgelassen werden. Fundsachen bitte beim Klassenlehrer abgeben.

6. Benutzung von Fahrrädern: Schüler dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern, möglichst erst nach Ablegung der Fahrradprüfung, mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Auch das gilt nur, wenn das Fahrrad verkehrssicher ist und der Schüler die notwendigen Verkehrsregeln beherrscht. Fahrräder können auf dem dafür vorgesehenen Platz neben dem Schulgelände abgestellt werden.

7. Verhalten bei Katastrophenfällen: Für das Verhalten in Katastrophenfällen sind besondere Hinweise zu beachten. Einzelheiten werden den Schülern bekannt gegeben und gemeinsam geübt.

8. Beurlaubung: Beurlaubungen von Schülern werden bis zu drei Tagen (vorher) vom Klassenlehrer gewährt, darüber hinausgehender Urlaub, ebenso vor und nach den Ferien, von der Schulleitung. Beurlaubungen am Ferienrand können nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden. Erkrankungen sind am ersten Tag dem Klassenlehrer zu melden. Die Infektionsvorschriften sind einzuhalten.

9. Sprechstunden der Lehrkräfte: Die Eltern haben Gelegenheit zu festgesetzten Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei dem Klassen- oder Fachlehrer sowie der Schulleitung vorzusprechen. Eine vorausgehende Anmeldung ist erforderlich.

10. Unfallversicherung: Jeder Schüler genießt durch den Gemeindeunfallversicherungsverband in Andernach Unfallschutz. Dieser erstreckt sich nicht nur auf den Schulbereich, sondern auch auf den Schulweg und alle von der Schule durchgeführten Schulveranstaltungen, einschließlich Schwimmen. Es ist jedoch nur der normale Schulweg versichert.

11. Rauchverbot: Wie in allen öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen im Schulgebäude, auf dem Schulhof und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

12. Umgang mit Handys:  Sollte ein Handy mit in die Schule gebracht werden, muss folgendes beachtet werden:

  • Im Unterricht, während der Hofpausen und in der ergänzenden Betreuung ist das Handy ausgeschaltet.
  • Das Handy darf von den Schülern in der Schule nicht benutzt werden!

Bei Missachtung dieser Festlegung erfolgt die Abnahme und Sicherstellung des Handys bis zum Unterrichtsschluss bzw. bis zum Ende der ergänzenden Betreuung. Im Wiederholungsfall muss das Handy von den Eltern abgeholt werden. Die Benutzung von Handys bei Wandertagen, Exkursionen und Schülerfahrten oder für besondere unterrichtliche Zwecke regelt die verantwortliche Lehrkraft. Die Kinder sind in jedem Fall vor der Benutzung zu belehren, dass Bild-und Tonaufnahmen anderer Personen ohne deren Zustimmung untersagt sind.

13. Umgang mit (Kinder-)Smartwatches: Das Tragen oder Mitführen von Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion (oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation") ist in der Schule nicht gestattet, denn sie sind verbotene Sendeanlagen nach § 90 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz. Smartwatches (ohne Abhörfunktion) sind nur als Uhren zu benutzen. Die Handyfunktion muss in den Flugmodus geschaltet werden (siehe Punkt 12).

(zuletzt geändert am 27.10.2021)

 

So verhalten wir uns


 

1. Nach den Pausen gehen wir, wenn das Klingelzeichen ertönt, geordnet in unsere Klassenräume.

2. Wir gehen leise durch das Schulhaus. Jacken und Mützen hängen wir an die Garderobe.

3. Im Saal sind wir ruhig und bleiben an unseren Plätzen.

4. In den Pausen befindet sich niemand ohne ausdrückliche Erlaubnis im Flur oder im Treppenhaus.

5. Die jeweilige Pausenaufsicht ist auf dem Schulhof und alle hilfesuchenden Kinder wenden sich nur an sie oder die Streitschlichter.

6. Die Toilettenräume sind kein Spielplatz. Bitte haltet die Toiletten sauber, spült ab und wascht die Hände.

7. Wir wollen alle freundlich und höflich miteinander umgehen. Streit jeglicher Art soll vermieden werden. Wenn sich alle vertragen und miteinander spielen, sind die Pausen und die gesamte Schulzeit viel schöner und angenehmer.

8. Wenn wir nach der Schule auf den Bus warten, ist die Treppe die Grenze. Auch hier stellen wir uns an den zugewiesenen Plätzen auf.

9. „Tauschgeschäfte“ (Aufkleber, Karten, Figuren, …) aller Art sind in der Schule  verboten.

10. Handys und Smartwatches lassen wir zuhause.

11. Auf weitere aktuelle Regelungen wird gegebenenfalls in Elternbriefen hingewiesen.